Geometrische Zwangsbedingung
Nur von TurboCAD Professional & Platinum unterstützt
Geometrische Zwangsbedingungen (auch "Constraints" genannt) erzeugen Positionsbeziehungen zwischen 2D-Skizzenobjekten. In Verbindung mit Zwangsbedingungen (siehe Zwangsbedingungen für Bemaßungen) können Sie Objekte und Bemaßungen mühelos steuern und aktualisieren.
Hinweis: Mit diesen Werkzeugen wird Geometrie nach der Erstellung beschränkt. Wenn die Geometrie während der Erstellung automatisch beschränkt werden soll, muss Zwangsbedingungen automatisch hinzufügen in der Kontrollleiste aktiviert sein.
Sie können die Symbolleiste Zwangsbedingungen anzeigen, indem Sie mit der rechten Maustaste auf eine beliebige freie Stelle im Symbolleistenbereich klicken und die Option Zwangsbedingungen aktivieren.
Optionen für Zwangsbedingungen befinden sich in der Programmeinrichtung; siehe Zwangsbedingungen.
Wenn Sie eine Zwangsbedingung aktivieren, wird der Layer $CONSTRAINTS aktiviert. (Weitere Informationen über Layer finden Sie unter Layer.)
In der Kontrollleiste ist die Option Geeignetes Objekt beleuchten standardmäßig aktiviert. Dies bedeutet, dass nur Objekte, die für den Zwangsbedingungstyp ausgewählt werden können, hervorgehoben werden, wenn der Cursor darüber bewegt wird. Wenn Sie beispielsweise die Zwangsbedingung Konzentrisch verwenden, werden nur Bögen, Kreise und Ellipsen hervorgehoben und nur diese Objekte können ausgewählt werden.
Beim Erstellen von Zwangsbedingungen wird den betroffenen Objekten ein Zwangsbedingungsmarker hinzugefügt. Dieser Marker befindet sich auf dem Layer $CONSTRAINTS und weist die Farbe des Layers auf. Dieses Beispiel enthält zwei Linien, die aufgrund von Zwangsbedingungen parallel verlaufen müssen.
Zwangsbedingungsmarker können wie andere Objekte ausgewählt werden. Um eine Zwangsbedingung zu entfernen, können Sie einfach den Marker auswählen und löschen.
Hinweis: Die Zwangsbedingungen ausgewählter Objekte können in der Palette Auswahlinformationen angezeigt werden. Siehe Auswahlinformationen - Zwangsbedingungen.